Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Firma Max-Werbungen GmbH

1. Allgemeines 
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Firma Max-Werbungen ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. 

2. Angebot 
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Sie sind in der Regel 30 Tage gültig, wenn keine Frist im Angebot angegeben ist. Aber kann man nach ablauf dieser zeit direkt Auftrag erteilen anhand des letzen Angebotes. Falls die Preisänderungen oder ander Änderungen fällig sind, werden Sie umgehend mitgeteilt, ansonsten bekommen Sie direkt eine Auftragsbestätigung. 

3. Lieferung und Zahlung 
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vom Firma Max-Werbungen sind im Bestellformular und in der Auftragsbestätigung näher ausgewiesen. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. 

4. Lieferzeiten 
Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 4 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 1 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, daß ein gesetzlicher Vertreter der Firma Max-Werbungen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. 
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. 
Lieferzeiten zählt man von der Erntwurfsfreigabe bzw. vom Zahlungseingang bei der Zahlungsart per Vorkasse. 

5. Rückgaberecht 
Da die Ware individuell für Sie hergestellt ist, können wir sie nicht wieter verwenden oder weiter verkaufen, davon hinaus die Rückname einer vollständiger und mangelfreien Ware ist ausgeschloßen. 
Die Gewährleistungsfrist durch die Fa. Max-Werbungen beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Fa. Max-Werbungen Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlaß im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. 

6. Gefahrübergang 
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch der Firma Max-Werbungen auf den Käufer über. 
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Firma Max-Werbungen die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an Firma Max-Werbungen trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma Max-Werbungen. Deswegen bitten wir Sie die beschädigte verpackung nicht annehmen und direkt bei dem Postangestellter reklamieren. 

7. Gewährleistung 
Die Firma Max-Werbungen gewährleistet, daß die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. 
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. 
Die Firma Max-Werbungen hat Recht auf Verbesserung ihrer Ware, im Falle sie fehlerhaft oder defekt ist und diese Tatsache von Käufer bewiessen (z.B. anhand der Photos) wurde und von underer Reklemationsabteilung anerkannt wurde. Nacht 2 Versuchen der Warenverbesserung darf der Kunde sein Geld zurückforden. 
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung, sowie Schäden durch unsachgemäße Weiterverarbeitung. DIe Verklebung der Aufkleber geschieht auf Gefahr des Kunden. Schäden die hierbei an den Aufklebern enstehen, werden nicht ersetzt. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. 
Die Firma Max-Werbungen hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. In diesem Fall ist teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels zulässig. 
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB. 

8. Sammelbesteller 
Bei Sammelbestellern sind nach vorheriger Absprache Preisnachlässe möglich. 

9. Haftungsausschluß 
Firma Max-Werbungen haftet nicht für Schäden die mittelbar oder unmittelbar aus der Anwendung oder Benutzung der durch in verkauften Artikel entstehen. 
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die erworbenen Aufkleber nicht in der Art und Weise am Auto angebracht werden, dass Sie gegen die Strassenverkehrsordnung verstoßen. Insbesondere gilt dies für Aufkleber die im Blickfeld des Fahrers angebracht werden und die Sicht einschränken. Wir raten, im Zweifelsfall vor dem Verkleben Informationen einzuholen. Der Firma Max-Werbungen übernimmt bei Verstößen gegen die StVo keine Haftung. 
Bei Spanntransparenten ist der Käufer selber dafür verantwortlich, dass diese so aufgehängt werden, dass aus ihnen keine Gefahr hervorgeht und sie keinen Schaden anrichten. Große Transparente bieten dem Wind eine große Angriffsfläche. Die Objekte an denen die Werbetransparente befestigt werden müssen daher genügend Standfestigkeit aufweisen.

10. Eigentumsvorbehalt 
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Max-Werbungen.

11. Datenspeicherung 
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

12. Rechnungen 
Rechnungen der Firma Max-Werbungen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist die Firma Max-Werbungen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, daß die Firma Max-Werbungen höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma Max-Werbungen achweist, ohne daß es der vorherigen Mahnung bedarf. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

13. Gutschrift 
Alle Gutschrifte sind nur zur Verrechnung. Keine Auszahlung ist möglich. Gutschrift ist 3 Monate gültig, falls keine Gültigkeitsdatum ist angegeben.

14. Enturf 
Bei der Auftragserteilung ist Enturf bzw. Korrekturabzug unser kostenloser Service für Sie nur im Zusammenhang mit dem bestehenden Auftrag. In einzelnen Fällen (z.B. wenn ein Kunden von Auftrag zurücktritt) berechnen wir die Grafikkosten nach der Aufwand. Er wird nach der Auftragserteilung ensprächend für Sie individuel durch unsere Grafikabteilun erstellt und Ihnen per E-Mail als pdf Datei zugeschickt. Den Entwurf muß der Besteller sofgfältig uberprüfen und entweder uns korregieren lassen (dann bekommt er wieder einen Korrekturabzug) bis er nicht stimmt oder zur Produktion freigeben. Für die Fehler oder Unstimmigkeiten nach der Entwurfsfreigabe (auch die von unserer Seite entstanden sind) haftet der Besteller.

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